Kategorie: Mit Rasierer und Rasierpflege im Handgepäck
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Flughafen: Gut abschneiden in Sicherheitskontrolle und Rasur
Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen wurden weltweit massiv verschärft. Dazu gehören auch weiterführende Beschränkungen in puncto Kosmetik und potentiellen Gefahrenobjekten. Ob dein Rasierset in den Koffer muss oder du es bedenkenlos im Handgepäck verstauen kannst, klären wir für dich auf.
Während im aufzugebenden Gepäck lediglich die Zollbestimmungen greifen und keine gefährlichen, also brennbaren, ätzenden oder explosiven Flüssigkeiten, mitgeführt werden dürfen, sind die Restriktionen im Handgepäck jetzt kleinteiliger.
Im Handgepäck darf maximal ein Liter an Flüssigkeit, dazu zählen auch Cremes und Salben, mitgeführt werden. Die Flüssigkeit ist in Gebinden von maximal 100 ml zu verstauen und in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Verfassungsvermögen zu verstauen. Damit soll verhindert werden, dass Flüssigkeiten auslaufen und somit Schaden anrichten. Als Transportbeutel taugen zum Beispiel wiederverschließbare Gefrierbeutel mit Zipper.
Viele Kosmetikprodukte gibt es mittlerweile schon in praktischen Reisegrößen, die Industrie hat also bereits reagiert. Wer nicht auf diese Produkte zurückgreifen möchte, weil er zum Beispiel ein hochwertiges Produkt aus dem Beardandshave-Shop gekauft hat, kann sich online kleine Plastikflaschen mit Drehverschluss kaufen und selbst abfüllen.
Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen wurden weltweit massiv verschärft. Dazu gehören auch weiterführende Beschränkungen in puncto Kosmetik und potentiellen Gefahrenobjekten. Ob dein Rasierset in den Koffer muss oder du es bedenkenlos im Handgepäck verstauen kannst, klären wir für dich auf.
Rasierschaum, Aftershave und Co. im Flieger
Seit 9/11 ist die Welt nicht mehr die Selbe. Die grausamen Anschläge waren ein massiver Eingriff in die globale Gesellschaft und schürten große Angst und Panik. Die Fluggesellschaften reagierten auf den Wunsch Ihrer Kunden, der Maximierung der Flugsicherheit, mit restriktiveren Gepäckbestimmungen.Während im aufzugebenden Gepäck lediglich die Zollbestimmungen greifen und keine gefährlichen, also brennbaren, ätzenden oder explosiven Flüssigkeiten, mitgeführt werden dürfen, sind die Restriktionen im Handgepäck jetzt kleinteiliger.
Im Handgepäck darf maximal ein Liter an Flüssigkeit, dazu zählen auch Cremes und Salben, mitgeführt werden. Die Flüssigkeit ist in Gebinden von maximal 100 ml zu verstauen und in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Verfassungsvermögen zu verstauen. Damit soll verhindert werden, dass Flüssigkeiten auslaufen und somit Schaden anrichten. Als Transportbeutel taugen zum Beispiel wiederverschließbare Gefrierbeutel mit Zipper.
Viele Kosmetikprodukte gibt es mittlerweile schon in praktischen Reisegrößen, die Industrie hat also bereits reagiert. Wer nicht auf diese Produkte zurückgreifen möchte, weil er zum Beispiel ein hochwertiges Produkt aus dem Beardandshave-Shop gekauft hat, kann sich online kleine Plastikflaschen mit Drehverschluss kaufen und selbst abfüllen.